- Bereicherungsverbot
- Bereicherungsverbot,Schadenversicherung: der Grundsatz, nach dem vom Versicherer im Fall der Überversicherung nur der entstandene Schaden ersetzt wird.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Bereicherungsverbot — Das Bereicherungsverbot war in den Jahren 1963 bis 2007 Bestandteil des Versicherungsvertragsgesetz. Inhaltsverzeichnis 1 Aussage 2 Geschichte 3 Siehe auch 4 Einzelnachweise … Deutsch Wikipedia
Bereicherungsverbot — Grundsatz in der ⇡ Schadenversicherung, nach dem gemäß § 55 VVG die Entschädigung nicht höher sein darf als der Schaden. Anders, wenn ⇡ gleitende Neuwertversicherung oder eine ⇡ Taxe vereinbart ist … Lexikon der Economics
Hans Samwer — (* 1913; † 9. Januar 2006) war ein deutscher Jurist und leitend in der deutschen Versicherungswirtschaft tätig. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Auszeichnungen 3 Schriften 4 … Deutsch Wikipedia
Schadenversicherung — Bei der Schadenversicherung (auch: Schadensversicherung[1]) ist der Versicherer verpflichtet, den durch den Versicherungsfall eingetretenen Vermögensschaden nach Maßgabe des Versicherungsvertrages zu ersetzen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F.). Bsp.:… … Deutsch Wikipedia
Summenversicherung — werden Versicherungen genannt, bei denen ein messbarer Realwert, z. B. der Gebäudewert, die Grundlage der Versicherungssummenbildung ist. Die Versicherungssumme ist hierbei zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber frei vereinbar.… … Deutsch Wikipedia
Übergang der Ersatzansprüche — in der Schadenversicherung Übergang der Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen einen schädigenden Dritten kraft Gesetzes auf den Versicherer, da die Ersatzleistung nicht zur Bereicherung (⇡ Bereicherungsverbot) führen soll. Der… … Lexikon der Economics
Schaden — durch einen schädigenden Umstand entstehende materielle (seltener ideelle) Nachteile. I. Bürgerliches Recht:Differenz zwischen dem Vermögensstand vor und nach dem Schadenereignis, abgestellt auf den Zeitwert (Abzug „neu für alt“). II.… … Lexikon der Economics
Schadenversicherung — Sammelbezeichnung für alle Versicherungszweige, die den durch einen konkreten ⇡ Schaden entstandenen Mittelbedarf decken. Beispiele: ⇡ Sachversicherungen, wie etwa ⇡ Feuerversicherung, ⇡ Einbruchdiebstahl und Raubversicherung, ⇡… … Lexikon der Economics
Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungsvorbehalte — 1. Begriff: Regelungen in ⇡ Sachversicherungen, die die Versicherungsleistung ganz oder zum Teil davon abhängig machen, dass sie für die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung der Sache(n) verwendet wird. 2. Arten: a) Einfache W. u.W. sind… … Lexikon der Economics